- Warken: Wir machen die Krankenhausreform alltagstauglich
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat sich am 03.07.2025 mit den Gesundheitsministerinnen und -ministerin der Länder getroffen, um sich über die Umsetzung der Krankenhausreform auszutauschen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit vom Bundesgesundheitsministerium erarbeitet.
- Private Krankenversicherung: Nicht für jeden sinnvoll
Wer so viel verdient, dass er sich statt in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem privaten Anbieter versichern lassen kann, sollte sich das gut überlegen. Nicht immer ist die private Krankenversicherung die richtige Wahl.
- Bundeskabinett beschließt Lachgasverbot
- Warken: „Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht werden."
Das Bundeskabinett hat am 2. Juli den Gesetzentwurf zur Änderung des NpSG beschlossen. Ziel ist die Unterbindung des Lachgas-Missbrauchs. „Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Konsum mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden. Deswegen verbieten wir die Abgabe sowie den Verkauf.“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.
- Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Wer Angehörige oder nahestehende Menschen pflegt, braucht ab und an eine Auszeit. Dafür gibt es Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Unterschiedliche Regelungen haben es bisher erschwert, diese Leistungen zu kombinieren. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen Betrag für beides zur flexiblen Nutzung.
- Kurzzeitpflege: Wenn die Pflege zuhause vorübergehend nicht möglich ist
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, besteht die Möglichkeit, sie für eine kurze Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen.
- Hilfe bei der Pflege zu Hause: Leistungen der Pflegekasse kombinieren
Kaum jemand kann bei der Pflege eines Angehörigen alles selbst machen. Schaffen Sie manche Aufgaben nicht mehr oder brauchen Sie eine Auszeit für sich, können Sie verschiedene Leistungen bei der Pflegekasse beantragen und miteinander kombinieren. Beispiele für typische Situationen.
- Urlaub für pflegende Angehörige: Das müssen Sie darüber wissen
Viele Angehörige, die einen hilfsbedürftigen Menschen zu Hause betreuen und pflegen, gönnen sich selten eine Auszeit. Häufig, weil sie schlichtweg nicht wissen, wie sie den Urlaub von der Pflege organisieren sollen.
- Entlastung und Hilfe für pflegende Angehörige
Mit der Pflege eines hilfebedürftigen Menschen ändert sich häufig auch das Leben der Pflegenden komplett. Viele Dinge sind zu erledigen und zu bedenken. Erfahren Sie hier, in welchen Situationen Sie Hilfestellung und Entlastung erhalten können.
- Pflege zu Hause: Diese Leistungen übernimmt die Pflegekasse
Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflege zu Hause sind vielfältig und komplex. Es gibt sie nur auf Antrag. Erhalten Sie hier einen Überblick zu den verschiedenen Leistungen und was Sie dabei beachten müssen.
- Verhinderungspflege: Das müssen Sie als pflegende Angehörigen beachten
Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, braucht Auszeiten für andere Aktivitäten. Auch kann die Pflegeperson selbst krank werden oder aus anderen Gründen ausfallen. Dann braucht es eine Vertretung. Damit für eine Verhinderungspflege Geld fließt, müssen Sie einiges beachten.
- Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Das ändert sich zum 1. Juli in der Pflege
- Das ändert sich zum 1. Juli in der Pflege
Ab 1. Juli 2025 steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein kalenderjährlicher Gesamtbetrag zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. „Wer Angehörige pflegt und dabei eine Auszeit benötigt, soll sich nicht noch mit komplizierten Rechenmodellen für Pflegeleistungen befassen müssen.“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.
- BMG gratuliert: Sachverständigenrat feiert 40. Geburtstag
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Arbeit des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege anlässlich seines 40-jährigen Bestehens gewürdigt. Auf dem Jubiläumssymposium des Expertengremiums gratulierte die Ministerin den Mitgliedern zu ihrer wertvollen Arbeit.
- Wann kann die Pflegekasse den Pflegegrad reduzieren?
Der festgestellte Pflegegrad gilt nicht für immer. Er kann sich erhöhen oder verringern. Was Sie beachten müssen, wenn die Pflegekasse den Pflegegrad reduzieren will.
- Bundesregierung stützt Sozialversicherungen
- Bundesregierung stützt Sozialversicherungen
Das Bundeskabinett hat sich darauf geeinigt, sowohl die gesetzliche Kranken- wie auch die soziale Pflegeversicherung jeweils mit Milliardendarlehen aus dem Bundeshaushalt zu unterstützen. Die aktuellen Nothilfen werden mit Strukturreformen begleitet.
- Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2025
Die 94 gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres einen Überschuss in Höhe von 1,8 Milliarden Euro erzielt.
- Warken: Wir wollen die Arzneimittel-Versorgung sicherer machen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beim EPSCO in Luxemburg
- Karies: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Welche Kosten die gesetzlichen Krankenkassen bei einer Karies-Behandlung übernehmen, lesen Sie hier.
- Glossar: Welche Dienste gibt es in der Pflege?
In der Pflege sind viele verschiedene Dienste beteiligt. Oft sind die Bezeichnungen und die Aufgaben der Dienste unklar. Dieses Glossar gibt Ihnen einen Überblick.
- Hilfsmittel - Was tun bei Ablehnung der Krankenkasse?
Über den Antrag auf Versorgung mit einem Hilfsmittel muss die Krankenkasse in einer bestimmten Frist entscheiden. Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.
- Pflege von Angehörigen bei Hitze: Was muss ich beachten?
Heiße Tage bedeuten für ältere und pflegebedürftige Menschen, aber auch für Kinder eine besondere Belastung.
- Pflegeheim-Kosten: Wann werden die Kosten bei Abwesenheit gekürzt?
Erfahren Sie, wie das Heimentgelt bei einer längeren Abwesenheit zum Beispiel wegen Krankenhausaufenthalt oder Familienbesuch gekürzt wird.
- Heimvertrag: Worüber das Pflegeheim Sie vorab informieren muss
Um sich für ein Pflegeheim entscheiden zu können, muss der Betreiber Sie vor Vertragsabschluss schriftlich über die wichtigsten Leistungsangebote des Pflegeheims informieren. Hierauf können Sie sich später berufen.