Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird die Behandlungsqualität in Klinken und die flächendeckende medizinische Versorgung für Patienten, auch im ländlichen Raum, gestärkt. Krankenhäuser werden zudem von Bürokratie und ökonomischem Druck entlastet: „Die Fallpauschalen werden endlich durch Vorhaltepauschalen weitgehend ersetzt. Gleichzeitig werden nicht notwendige Krankenhäuser abgebaut oder umgewandelt“, so Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach. Der Bundestag hat das Gesetz am 17. Oktober beschlossen. Inkrafttreten soll die Reform zum 1. Januar 2025.
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