Pflegefachpersonen sollen künftig eigenverantwortlich weitergehende Aufgaben übernehmen dürfen, darunter auch solche, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Pflegekompetenz, der am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. „Pflegefachkräfte werden in ihrer Arbeit aufgewertet und Pflegebedürftige erhalten die professionelle Zuwendung, die sie benötigen“, so Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach.
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