Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist der Grad der Selbstständigkeit. Dabei soll der ganze Mensch betrachtet und auch geistige Einschränkungen berücksichtigt werden.
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Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist der Grad der Selbstständigkeit. Dabei soll der ganze Mensch betrachtet und auch geistige Einschränkungen berücksichtigt werden.