Als Pflegeheim-Bewohner:in können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Wir zeigen Ihnen wie.
Autor: Pflegeadmin
Viele Krankenkassen weigern sich, die Kosten für Treppensteighilfen zu übernehmen. Doch davon sollten Sie sich als Verbraucher:in nicht gleich abschrecken lassen: Es gibt gute Chancen, dass doch ein Kostenträger zahlen muss.
Eine positive Bilanz hat der „Runde Tisch Bewegung und Gesundheit“ bei einem Treffen im BMG gezogen. Fast alle Vorhaben, zu deren Umsetzung sich die Akteure am Runden Tisch verpflichtet hatten, wurden umgesetzt oder sind in konkreter Planung.
Der Online-Kauf von Hilfsmitteln ist schnell und bequem, doch spielen Qualität und Service bei individuellen Anpassungen eine wichtige Rolle. Erfahren Sie hier, was zu beachten ist.
Die Modernisierung der Krankenhausstrukturen wird mit insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro über einen Transformationsfonds gefördert. Einer entsprechenden Rechtsverordnung hat der Bundesrat heute zugestimmt.
Pflegekassen beteiligen sich mit einem Leistungszuschlag an den Kosten für Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege. Dadurch werden Menschen in vollstationärer Pflege finanziell entlastet.
App-Test »NABU Siegel-Check«
Ist ein Produktsiegel immer ein Qualitätsmerkmal? Diese App soll helfen zu unterscheiden, ob es sich bei einem Siegel um ein „echtes ökologisches“ Siegel handelt oder ob der Produktaufdruck oder Produktaufkleber weniger vertrauenswürdig ist.
Der diesjährige Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis geht an drei Wissenschaftler für ihre Entdeckung des Signalwegs, über den menschliche Zellen auf Gefahren reagieren und das angeborene Immunsystem aktivieren.
Viele Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten. Über Bonusprogramm können Versicherte punkten, wenn Sie an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen oder sich impfen lassen und bekommen dafür Geld oder Sachprämien. Hier erfahren Sie, auf was Sie achten sollten, damit sich die Mühe auch lohnt.
Das Bundesgesundheitsministerium hat im Benehmen mit dem Forschungsministerium und den Ländern die Mitglieder der neuen Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren berufen. Das Gremium startet am 1. Juli 2025 mit 93 Teilnehmern für einen Zeitraum von fünf Jahren.