Viele ärgern sich über gestiegene Beiträge ihrer privaten Krankenversicherung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie günstigere Tarife finden und was Sie bei einem Wechsel beachten sollten.
Autor: Pflegeadmin
Die Betreuungsverfügung kann besonders für alleinstehende Menschen von Interesse sein, ebenso wie für jene, die keine Vertrauensperson haben. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Ehegatten haben in einer Notfallsituation im Bereich der Gesundheitssorge ein gegenseitiges Vertretungsrecht. Dieses ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Wer bestimmen möchte, welche Behandlungen er bei schweren Krankheiten will, muss das möglichst genau aufschreiben. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei Patientenverfügungen achten müssen.
Viele Menschen glauben, dass nahe Angehörige wie Ehepartner:innen oder Kinder im Notfall einfach für sie entscheiden können. Das stimmt nicht. Angehörige von Volljährigen dürfen das nur, wenn sie ausdrücklich dazu bevollmächtigt wurden. Unabhängig vom Alter ist es daher für jede Person zu empfehlen, sich über die Vorsorge Gedanken zu machen.
Mit der A1-Bescheinigung wird nachgewiesen, dass eine aus dem Ausland entsandte Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Vermittlungsagenturen und Entsendeunternehmen arbeiten häufig mit Tricks, um die Vorlage der A1-Bescheinigung zu umgehen.
Endlich Sommer, Sonne, Strand genießen! Doch viele Angehörige, die einen hilfsbedürftigen Menschen zu Hause betreuen und pflegen, gönnen sich selten eine Auszeit. Häufig, weil sie schlichtweg nicht wissen, wie sie den Urlaub von der Pflege organisieren sollen.
Nach dem russischen Raketenangriff auf das Kinderkrankenhaus Ochmatdyt in Kiew hat Deutschland am 18. Juli acht schwerkranke Kinder evakuiert und aufgenommen, die zuvor dort behandelt wurden. „Wir werden sie in deutschen Spezialkliniken gut versorgen. Unsere Hilfe soll der Ukraine Hoffnung geben: Wir lassen die Ukraine nicht im Stich“, so Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.
Ausbildungsplätze Pflegefachmann/-frau
In der Ausbildung als Pflegefachmann/-frau bekommst du eine Ausbildungsvergütung. Sie beträgt im ersten Lehrjahr * 1141 Euro brutto. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt dein Gehalt in der generalistischen Pflegeausbildung auf * 1202 Euro*. Im dritten Jahr sind es bereits * 1303 Euro, die in der Ausbildung in der Pflege auf dein Konto wandern.
- Je nach Bundesland. In Niedersachsen bekommst du im ersten Lehrjahr 1057,05 €.
Du willst schon in der Ausbildung mehr verdienen?
Dann könnte die Ausbildung als Anästhesietechnische/r Assistent/in interessant für dich sein. Dort verdienst du durchschnittlich 1215 Euro im Monat.
Freie Ausbildungsplätze im Landkreis Peine.