Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflege zu Hause sind vielfältig und komplex. Es gibt sie nur auf Antrag. Erhalten Sie hier einen Überblick zu den verschiedenen Leistungen und was Sie dabei beachten müssen.
Nicht selten nehmen Patienten täglich mehrere Tabletten in unterschiedlicher Dosierung und zu verschiedenen Tageszeiten ein. Leicht geht dabei der Überblick über die Tabletteneinnahme verloren. Orientierung für eine sichere Einnahme gibt der Medikamentenplan.
Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte und wird damit auf 3,6 Prozent festgesetzt. Eine entsprechende Verordnung hat der Bundesrat beschlossen. „Wir werden kurzfristig die Pflegebeiträge anheben. Perspektivisch benötigen wir aber eine grundsätzlichere Lösung“, so der Bundesgesundheitsminister.
Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach überreichte am 20. Dezember 2024 die Ernennungsurkunde an Prof. Stefan Vieths – der damit offiziell Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts ist. Vieths führte das PEI bereits ein Jahr kommissarisch.
Bei der Pflegekasse können Versicherte Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad festgestellt wird. Damit die Unterstützung schnell ankommt, muss die Versicherung innerhalb bestimmter Fristen auf einen Pflegeantrag reagieren.
Wer in ein Pflegeheim zieht, hat sich meist vorab umfassend informiert und sich schließlich für ein bestimmtes Pflegeheim entschieden. Bevor der Umzug ins Wunschheim stattfinden kann, sollte der Vertrag mit dem Unternehmen unterschrieben werden. Wir zeigen Ihnen, worauf es dabei ankommt.
„10.000 Menschen nehmen sich jedes Jahr bei uns das Leben. Das können wir nicht weiter hinnehmen“, so Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Der Gesetzentwurf zur Stärkung der nationalen Suizidprävention, der am 18.12.2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll helfen, Suizide durch Aufklärung, Information und bessere Unterstützungsangebote zu verhindern. Dafür ist u.a. die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention vorgesehen.
Pflegefachpersonen sollen künftig eigenverantwortlich weitergehende Aufgaben übernehmen dürfen, darunter auch solche, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Pflegekompetenz, der am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. „Pflegefachkräfte werden in ihrer Arbeit aufgewertet und Pflegebedürftige erhalten die professionelle Zuwendung, die sie benötigen“, so Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach.
Zum Jahreswechsel 2024/2025 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam. Hier informieren wir über die wichtigsten Neuerungen.