Gentherapien, personalisierte Tumorvakzine, Antikörper-gelenkte Therapien: Große wissenschaftliche Fortschritte kommen in der Biotechnologie aktuell in der Versorgung an. Sie ermöglichen Behandlungsansätze, die bisher unvorstellbar waren.
Am 19. November 2024 sind in Bonn die neuen ehrenamtlichen Mitglieder der Fachkommission Pflegeberufe zur konstituierenden Sitzung zusammengekommen.
Im laufenden wie im kommenden Jahr müssen die gesetzlichen Krankenkassen mit hohen Ausgabensteigerungen rechnen. Diese sind vor allem auf weiterhin hohe Zuwächse bei Krankenhausleistungen und Arzneimitteln zurückzuführen. „Die Prognose des Schätzerkreises zeigt die Notwendigkeit der von der Bundesregierung eingeleiteten Strukturreformen“, so Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird die Behandlungsqualität in Klinken und die flächendeckende medizinische Versorgung für Patienten, auch im ländlichen Raum, gestärkt. Krankenhäuser werden zudem von Bürokratie und ökonomischem Druck entlastet: „Die Fallpauschalen werden endlich durch Vorhaltepauschalen weitgehend ersetzt. Gleichzeitig werden nicht notwendige Krankenhäuser abgebaut oder umgewandelt“, so Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach. Der Bundestag hat das Gesetz am 17. Oktober beschlossen. Inkrafttreten soll die Reform zum 1. Januar 2025.
Stationäre Angebote zur Geburtshilfe sollen bundesweit gesichert, neu strukturiert und verbessert werden. Das ist Ziel einer Stellungnahme, die die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung jetzt vorgelegt hat. Nur wenn die Geburtshilfe in perinatalmedizinischen Kompetenzverbünden neu strukturiert werde, sei eine flächendeckende Versorgung auf gutem Niveau mit ausreichend Personal möglich.
Am 14. November hat die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung die 11. und 12. Stellungnahme vorgelegt und Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach überreicht.
Die Bürokratie in Krankenhäusern zu reduzieren, fordert die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ in ihrer elften Stellungnahme. Dazu sollen Krankenhäuser und Selbstverwaltung Dokumentationspflichten selbstkritisch überprüfen, der Austausch von Daten weiter standardisiert sowie die elektronische Patientenakte erweitert werden.
Patient:innen, die aus dem Krankenhaus entlassen werden sollen, aber noch nicht fit genug für das selbständige Leben zu Hause sind, können auf Kosten der Krankenkasse unter strengen Voraussetzungen etwas länger im Krankenhaus gepflegt werden, wenn es sonst keine Möglichkeiten der Versorgung gibt.
Krankenhäuser müssen dafür sorgen, dass Patient:innen auch nach ihrer Entlassung richtig weiterversorgt werden. Mit dem Entlassmanagement soll ein reibungsloser Übergang in die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt gesichert werden. Lesen Sie hier, welche unterstützenden Maßnahmen in Frage kommen können.
Von der Pandemie zur Infodemie
Fehlinformationen verbreiten sich rasant, vor allem in digitalen Netzwerken. Darum ist es so wichtig, Unwahres von Verlässlichem zu trennen.