Ehegatten haben in einer Notfallsituation im Bereich der Gesundheitssorge ein gegenseitiges Vertretungsrecht. Dieses ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
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Ehegatten haben in einer Notfallsituation im Bereich der Gesundheitssorge ein gegenseitiges Vertretungsrecht. Dieses ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.