Wer einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, sollte zuvor einen schriftlichen Pflegevertrag mit dem Anbieter abschließen. Der Pflegevertrag muss der pflegebedürftigen Person ausgehändigt werden. Ein prüfender Blick ins Kleingedruckte verrät bereits vorher, ob wirklich alles Wichtige geregelt ist.
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