Wer Angehörige oder nahestehende Menschen pflegt, braucht ab und an eine Auszeit. Dafür gibt es Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Unterschiedliche Regelungen haben es bisher erschwert, diese Leistungen zu kombinieren. Ab dem 1. Juli 2025 gibt es einen Betrag für beides zur flexiblen Nutzung.
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