Gesetzlich Krankenversicherte, die ein Hörgerät benötigen, erhalten in der Regel pro Hörgerät einen Vertragspreis von bis zu 704,37 Euro. In bestimmten Fällen kann sich die Kostenübernahme aufgrund von Zuschlägen bei einohriger Versorgung, Vorliegen einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit oder bei einem Tinnitus-Kombigerät erhöhen. Hinzu kommen Erstattungen für bestimmtes Zubehör.
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