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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Diese Regeln sollten Sie kennen

Ab Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, einen Anspruch auf einen Zuschuss von 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Die Pflegekassen haben Verträge mit Anbietern. Aber auch die Erstattung für Käufe in Drogerien sind möglich.

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