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Wie Ärztinnen und Ärzte werben dürfen

Arztpraxen dürfen werben, aber mit sachlichen, berufsbezogenen Informationen. Anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ist verboten. Auch Lockangebote mit „Deals“ oder selbst kreierte Berufsbezeichnungen sind nicht zulässig.

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