Gesetzlich Krankenversicherte mit Sehschwierigkeiten können ihre Werte bei Augenärzt:innen mit einem Sehtest überprüfen lassen. Außerdem müssen sie Ihnen die Messergebnisse mitteilen. Es handelt sich dabei um eine Kassenleistung.
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Gesetzlich Krankenversicherte mit Sehschwierigkeiten können ihre Werte bei Augenärzt:innen mit einem Sehtest überprüfen lassen. Außerdem müssen sie Ihnen die Messergebnisse mitteilen. Es handelt sich dabei um eine Kassenleistung.