Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. Medizinalcannabis kann künftig nur nach persönlichem Kontakt zwischen Patienten und Arzt verschrieben werden. „Den professionalisierten Verordnungsmissbrauch über das Internet werden wir verbieten. Für Patientinnen und Patienten ist die Versorgung weiterhin sichergestellt“, so BM Warken.
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