Der Deutsche Bundestag hat am 6. März 2026 die Anpassung der Krankenhausreform beschlossen. Die wesentlichen Ziele der Reform bleiben erhalten: eine Bündelung von Leistungen, mehr Spezialisierung und dadurch eine bessere Qualität in der Versorgung. Zentrale Anpassungen betreffen die praxistaugliche Umsetzung der Maßnahmen mit dem Ziel, die stationäre Versorgung – insbesondere in der Regel- und Notfallversorgung – auch im ländlichen Raum sicherzustellen.
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