Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sollen einige Probleme in der Pflege angegangen werden. Erfahren Sie hier, was sich ändert.
Pflegebedürftige haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Erfahren Sie hier, was dazu gehört und wie Sie Pflegehilfsmittel erhalten.
Mit der Pflege eines hilfebedürftigen Menschen ändert sich häufig auch das Leben der Pflegenden komplett. Viele Dinge sind zu erledigen und zu bedenken. Erfahren Sie hier, in welchen Situationen Sie Hilfestellung und Entlastung erhalten können.
Seit 2015 ist die ehemalige Krankenversichertenkarte Geschichte. Am 1. Januar wurde die elektronische Gesundheitskarte eingeführt. Mit ihr können Sie seitdem Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen.
Die 95 gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres ein Defizit in Höhe von 3,7 Milliarden Euro erzielt. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen zum Ende des 3. Quartals rund 4,7 Milliarden Euro. Dies entspricht 0,17 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve beträgt 0,2 Monatsausgaben.
Ausfallhonorare von Arztpraxen für verpasste oder abgesagte Arzttermine sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Bei einer einvernehmlichen Terminverschiebung sind Sie auf der sicheren Seite.
Allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 stehen bestimmte Leistungen zu. Hier finden Sie einen Überblick.
Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, braucht Auszeiten für andere Aktivitäten. Auch kann die Pflegeperson selbst krank werden oder aus anderen Gründen ausfallen. Dann braucht es eine Vertretung. Damit für eine Verhinderungspflege Geld fließt, müssen Sie einiges beachten.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat heute den Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen des BMG vorgelegt. Der Aktionsplan zeigt konkrete Maßnahmen auf, um beispielsweise in Arztpraxen den Abbau von Barrieren zu fördern, barrierefreie Informationen anzubieten oder spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen.
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das der Bundesrat am Freitag gebilligt hat, wird die Behandlungsqualität in Klinken verbessert und die flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten, auch im ländlichen Raum, gestärkt. „Ihre Chancen steigen stark, dass notwendige schwere Krebs- oder Herzoperationen gelingen“, so Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.