Wer gebraucht kauft, spart nicht nur Geld, sondern handelt obendrein auch noch nachhaltig. Wir testen das größte Online-Kleinanzeigen-Portal in Deutschland. Ein großes Aber beim Nachhaltigkeitsaspekt gibt es.
Neue Förderschwerpunkte für die Versorgung von Long-COVID-Patienten sowie zusätzliche Modellprojekte, die speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind: der vierte Tisch Long COVID befasst sich mit dem aktuellen Stand von Forschung und Versorgung.
Kurz mit dem Arzt per Video sprechen, ob die geröteten Augen besorgniserregend sind und dringend behandelt werden müssen. Das ist ein Beispiel für Telemedizin. Sie verbindet Arzt und Patient, auch wenn sich beide nicht am gleichen Ort befinden.
Viele Menschen nehmen täglich mehrere Medikamente ein. Doch vertragen sich die Medikamente untereinander und mit anderen Präparaten? Das kann eine Medikationsanalyse in der Apotheke klären.
Mit der kostenlosen App „Giki Zero“ können Nutzer:innen ihren CO2-Fußabdruck ermitteln und sich helfen lassen, diesen durch nachhaltigere Lebensgewohnheiten in Form von „Steps“ zu verkleinern. Auch wir sind den Schritt gegangen und haben uns vorgenommen, unseren CO2-Fußabdruck mithilfe von Giki Zero zu verkleinern. Leider hinkte die App technisch an einigen Stellen, was uns den Spaß an der Nutzung etwas verdarb.
Viele sind schon einmal auf ein Werbeversprechen eines Herstellers hereingefallen. Besonders ärgerlich ist das bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, wenn der versprochene Behandlungserfolg ausbleibt. Hier erfahren Sie, wann Sie Ihr Geld zurückbekommen können.
Wer in der Arztpraxis Formulare unterschreibt, hat es schnell mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu tun. Diese dürfen Verbraucher:innen nicht unangemessen benachteiligen. Wann AGB unwirksam und welche Klauseln nicht zu beanstanden sind, erfahren Sie hier.
Was Ärztinnen und Ärzte dürfen und welche Rechte Patient:innen haben, ist oft schwer einzuschätzen. Gesetzlich gibt es dazu allerdings klare Regeln. Wichtig ist die umfassende Informations- und Aufklärungspflicht.
Arztpraxen dürfen werben, aber mit sachlichen, berufsbezogenen Informationen. Anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ist verboten. Auch Lockangebote mit „Deals“ oder selbst kreierte Berufsbezeichnungen sind nicht zulässig.