Vor einem Jahr nahm das Implantateregister Deutschland (IRD) seinen Betrieb auf.
Bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig betonte Gesundheitsministerin Nina Warken, dass die Anpassung der Krankenhausreform die richtigen Weichen stellt, um pragmatische Lösungen vor Ort zu finden. „Wir wollen bessere Versorgung, keine Behandlungsillusion. Aber Ausnahmen sind möglich, wenn sich Krankenhaus und Kassen einigen“, so Warken.
Menschen, die Altersrente beziehen und einen Angehörigen oder eine andere pflegebedürftige Person pflegen, können weitere Rentenzeiten sammeln und dadurch ihre Rente aufbessern.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen. Die Änderungen sollen es der WHO und den Vertragsstaaten ermöglichen, schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren.
Bei einer professionellen Zahnreinigung (PZR) werden Zahnbeläge entfernt, die das Risiko für Karies und Parodontitis erhöhen. Zu einer professionellen Zahnreinigung gehören insgesamt sechs Teilschritte. Wer die PZR in Anspruch nimmt, sollte das Folgende beachten.
Das Internetportal www.igel-monitor.de bewertet seit 2012 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bei Arzt:innen. Die Arbeit erfolgt nach wissenschaftlichen Standards.
Hier erfahren Sie, wie eine Parodontitis entsteht und welche drei Behandlungsschritte im Einzelfall notwendig sind.
IGeL: 10 Tipps für Patient:innen
Ärzt:innen müssen sich bei individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, an Regeln halten. Die Kassenleistung darf nicht pauschal abgewertet werden, Patient:innen dürfen nicht verunsichert oder zu Privatleistungen gedrängt werden.
Feste Preise gibt es nicht. Individuelle Gesundheitsleistungen, auch kurz IGeL oder Selbstzahlerleistungen genannt, werden nach Aufwand berechnet. Ein Preisvergleich lohnt sich, denn IGeL können richtig teuer werden.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die Patient:innen grundsätzlich selbst bezahlen müssen, weil sie nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören.