Wenn Sie Urlaub im EU-Ausland machen, muss die Krankenkasse weiter Krankengeld zahlen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Ein krankgeschriebener Gerüstbauer wollte nach Dänemark reisen und hat damit schließlich Recht bekommen.
Was passiert mit dem Pflegeheimvertrag im Todesfall? Unsere Tipps helfen Ihnen, den Überblick zu behalten, wenn ein:e Angehörige:r im Pflegeheim verstirbt.
Bundesrat billigt Fünfte Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Lauterbach: „Es wird einfacher, Termine zu bekommen“
Die Umbenennung der BZgA in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erfolgte am 13.02.25 per Ministererlass. RKI-Präsident Prof. Schaade und der kommissarische Leiter des BIÖG Dr. Nießen unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung. „Das BIÖG wird das Wissen über gesunde Verhaltensweisen leichtverständlich vermitteln, aber auch selber Daten erheben, analysieren und aufbereiten“, so Minister Prof. Lauterbach.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat heute die Weichen für den Start des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) gestellt. Dafür wurde die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) umbenannt und die Zusammenarbeit zwischen dem neuen Institut und dem Robert Koch-Institut (RKI) geregelt.
Wer sorglos in ferne Länder touren will, der sollte eine private Reisekrankenversicherung im Gepäck haben. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz.
Die soziale Pflegeversicherung sichert das Pflegerisiko nicht vollständig ab. Reichen ihre Leistungen nicht aus, um die pflegebedingten Kosten zu zahlen, können Sie als Betroffene:r unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“ stellen.
Mit einem ersten Treffen der 30 Projektleitenden des Förderschwerpunkts „Erforschung und Stärkung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID)“ in Berlin hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an diesem Montag ein Koordinierungsnetzwerk für die Long COVID-Forschung gestartet.
Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand wechseln. An die neue Krankenkasse sind Sie dann in aller Regel erstmal 12 Monate gebunden.