Bundesrat billigt Fünfte Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Die Umbenennung der BZgA in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erfolgte am 13.02.25 per Ministererlass. RKI-Präsident Prof. Schaade und der kommissarische Leiter des BIÖG Dr. Nießen unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung. „Das BIÖG wird das Wissen über gesunde Verhaltensweisen leichtverständlich vermitteln, aber auch selber Daten erheben, analysieren und aufbereiten“, so Minister Prof. Lauterbach.
Lauterbach: „Es wird einfacher, Termine zu bekommen“
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat heute die Weichen für den Start des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) gestellt. Dafür wurde die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) umbenannt und die Zusammenarbeit zwischen dem neuen Institut und dem Robert Koch-Institut (RKI) geregelt.
Wer sorglos in ferne Länder touren will, der sollte eine private Reisekrankenversicherung im Gepäck haben. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz.
Die soziale Pflegeversicherung sichert das Pflegerisiko nicht vollständig ab. Reichen ihre Leistungen nicht aus, um die pflegebedingten Kosten zu zahlen, können Sie als Betroffene:r unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“ stellen.
Mit einem ersten Treffen der 30 Projektleitenden des Förderschwerpunkts „Erforschung und Stärkung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID)“ in Berlin hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an diesem Montag ein Koordinierungsnetzwerk für die Long COVID-Forschung gestartet.
Wenn der Pflegedienst plötzlich kündigt haben die Betroffenen ein großes Problem. Sie stehen von heute auf Morgen ohne weitere Versorgung da und Angehörige müssen einspringen. Wir erklären die gesetzlichen Regelungen.
Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand wechseln. An die neue Krankenkasse sind Sie dann in aller Regel erstmal 12 Monate gebunden.
Im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt zu werden – das wünschen sich viele pflegebedürftige Menschen. Weil Angehörige dies allein zumeist nicht leisten können, suchen sie nach praktikablen Lösungen mit Unterstützung durch Dritte.