Die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz stellt für Angehörige eine große Herausforderung dar.
Wer sich über eine Agentur eine ausländische Betreuungskraft vermitteln lässt, die nach Deutschland entsandt wird, sollte unbedingt prüfen, ob die A1-Bescheinigung vorliegt. Mit der A1-Bescheinigung wird nachgewiesen, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist.
Wer nach einer Betreuungskraft für die sogenannte häusliche „24-Stunden-Betreuung“ sucht, landet oft auf Seiten von Agenturen, die solche Dienstleistungen vermitteln. In diesem Artikel finden Sie Hinweise für die Auswahl einer Vermittlungsagentur.
Für viele ältere Menschen ist das Betreute Wohnen eine Möglichkeit, Ihre Wohn- und Lebensumstände rechtzeitig an neue Herausforderungen und Bedingungen anzupassen. Und zwar schon dann, wenn noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Oft entsprechen Angebote aber nicht dem, was Betroffene erwarten.
Vor einem Jahr nahm das Implantateregister Deutschland (IRD) seinen Betrieb auf.
Bei ihrem Klinikbesuch in Braunschweig betonte Gesundheitsministerin Nina Warken, dass die Anpassung der Krankenhausreform die richtigen Weichen stellt, um pragmatische Lösungen vor Ort zu finden. „Wir wollen bessere Versorgung, keine Behandlungsillusion. Aber Ausnahmen sind möglich, wenn sich Krankenhaus und Kassen einigen“, so Warken.
Menschen, die Altersrente beziehen und einen Angehörigen oder eine andere pflegebedürftige Person pflegen, können weitere Rentenzeiten sammeln und dadurch ihre Rente aufbessern.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen. Die Änderungen sollen es der WHO und den Vertragsstaaten ermöglichen, schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren.
IGeL: 10 Tipps für Patient:innen
Ärzt:innen müssen sich bei individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, an Regeln halten. Die Kassenleistung darf nicht pauschal abgewertet werden, Patient:innen dürfen nicht verunsichert oder zu Privatleistungen gedrängt werden.
Gesundheitsministerin Nina Warken und Forschungsministerin Dorothee Bär (BMFTR) wollen die Versorgung von Patienten verbessern, die an Long COVID oder ME/CFS erkrankt sind.