Wer in ein Pflegeheim zieht, hat sich meist vorab umfassend informiert und sich schließlich für ein bestimmtes Pflegeheim entschieden. Bevor der Umzug ins Wunschheim stattfinden kann, sollte der Vertrag mit dem Unternehmen unterschrieben werden. Wir zeigen Ihnen, worauf es dabei ankommt.
Pflegefachpersonen sollen künftig eigenverantwortlich weitergehende Aufgaben übernehmen dürfen, darunter auch solche, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Pflegekompetenz, der am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. „Pflegefachkräfte werden in ihrer Arbeit aufgewertet und Pflegebedürftige erhalten die professionelle Zuwendung, die sie benötigen“, so Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach.
„10.000 Menschen nehmen sich jedes Jahr bei uns das Leben. Das können wir nicht weiter hinnehmen“, so Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Der Gesetzentwurf zur Stärkung der nationalen Suizidprävention, der am 18.12.2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll helfen, Suizide durch Aufklärung, Information und bessere Unterstützungsangebote zu verhindern. Dafür ist u.a. die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention vorgesehen.
Zum Jahreswechsel 2024/2025 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam. Hier informieren wir über die wichtigsten Neuerungen.
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sollen einige Probleme in der Pflege angegangen werden. Erfahren Sie hier, was sich ändert.
Pflegebedürftige haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Erfahren Sie hier, was dazu gehört und wie Sie Pflegehilfsmittel erhalten.
Mit der Pflege eines hilfebedürftigen Menschen ändert sich häufig auch das Leben der Pflegenden komplett. Viele Dinge sind zu erledigen und zu bedenken. Erfahren Sie hier, in welchen Situationen Sie Hilfestellung und Entlastung erhalten können.
Seit 2015 ist die ehemalige Krankenversichertenkarte Geschichte. Am 1. Januar wurde die elektronische Gesundheitskarte eingeführt. Mit ihr können Sie seitdem Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen.
Die 95 gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres ein Defizit in Höhe von 3,7 Milliarden Euro erzielt. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen zum Ende des 3. Quartals rund 4,7 Milliarden Euro. Dies entspricht 0,17 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve beträgt 0,2 Monatsausgaben.
Ausfallhonorare von Arztpraxen für verpasste oder abgesagte Arzttermine sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Bei einer einvernehmlichen Terminverschiebung sind Sie auf der sicheren Seite.