Ein ambulanter Pflegedienst kann Sie bei der Pflege zu Hause unterstützen. Wichtig ist, dass Sie vorher über die konkreten Leistungen und die abrechenbaren Kosten Bescheid wissen. Das können Sie tun, wenn Leistungen abgerechnet wurden, die nicht vereinbart waren.
In einer gemeinsamen Sitzung hat sich in Berlin die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ konstituiert und sich auf das weitere Vorgehen für eine Reform der Pflegeversicherung verständigt. „Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Auch nicht für pflegende Angehörige. Zugleich dürfen wir die junge Generation nicht überlasten.“, so Bundesgesundheitsministerin Warken.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat sich am 03.07.2025 mit den Gesundheitsministerinnen und -ministerin der Länder getroffen, um sich über die Umsetzung der Krankenhausreform auszutauschen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit vom Bundesgesundheitsministerium erarbeitet.
Das Bundeskabinett hat am 2. Juli den Gesetzentwurf zur Änderung des NpSG beschlossen. Ziel ist die Unterbindung des Lachgas-Missbrauchs. „Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Konsum mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden. Deswegen verbieten wir die Abgabe sowie den Verkauf.“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.
Wer so viel verdient, dass er sich statt in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem privaten Anbieter versichern lassen kann, sollte sich das gut überlegen. Nicht immer ist die private Krankenversicherung die richtige Wahl.
Das Bundeskabinett hat sich darauf geeinigt, sowohl die gesetzliche Kranken- wie auch die soziale Pflegeversicherung jeweils mit Milliardendarlehen aus dem Bundeshaushalt zu unterstützen. Die aktuellen Nothilfen werden mit Strukturreformen begleitet.
Das ändert sich zum 1. Juli in der Pflege
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Arbeit des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege anlässlich seines 40-jährigen Bestehens gewürdigt. Auf dem Jubiläumssymposium des Expertengremiums gratulierte die Ministerin den Mitgliedern zu ihrer wertvollen Arbeit.
Der festgestellte Pflegegrad gilt nicht für immer. Er kann sich erhöhen oder verringern. Was Sie beachten müssen, wenn die Pflegekasse den Pflegegrad reduzieren will.
Die 94 gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres einen Überschuss in Höhe von 1,8 Milliarden Euro erzielt.